Dr.med.Karim Stephan Tabatabai
Ambulante Operationen Die Berufsordnung der Ärztekammer Hessen Email:
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Humane-Papillom-Viren (HPV)
Von diesen Warzenviren sind über 100 Unterarten bekannt. Die meisten davon verursachen harmlose, wenn auch lästige Hautwarzen (z.B. HPV 1 an den Füssen), einige Unterarten (z.B. HPV 6 und 11) Feigwarzen (Condylomata acuminata) an den Genitalien. Am Gebärmutterhals gibt es 2 Gruppen von HPV-Viren:
HPV-Test Es besteht
neuerdings die Möglichkeit, mit Hilfe einer molekularbiologischen
Methode (= HPV-PCR-Hybridisierung) die Infektion mit HPV-Viren
nachzuweisen. HPV-Infektion Eine HPV-Infektion ist eine sexuell übertragbare Erkrankung und kann bei jedem sexuell aktiven Menschen vorkommen. Da manchmal eine lange Zeit vergeht, bevor sichtbare Warzen auftreten, können auch Menschen mit dem HPV-Virus infiziert sein, die schon lange nicht mehr sexuell aktiv sind. Es kann also nicht genau festgestellt werden, wann und wo Sie sich mit dem HPV-Virus infiziert haben. Dies erklärt auch, warum Ihr Sexualpartner evtl. nicht infiziert ist. Es gilt als gesichert, dass der krankmachende Wirkungsmechanismus von HPV-Viren häufig erst durch eine zusätzliche Schwächung des körpereigenen Abwehrsystems auftritt. Folgende Faktoren wirken dabei begünstigend:
Bei einem Nachweis von den aggressiveren high-risk-HPV-Typen ist es nun besonders wichtig, die PAP-Abstriche alle 3 bis 4 Monate durchzuführen.
Ein gesundes und intaktes Immunsystem kann eine HPV-Infektion unter Kontrolle halten oder sogar zum Ausheilen bringen! Leider gibt es derzeit keine spezifische Therapie, um die HPV-Viren zu entfernen. Zur Vermeidung einer Ansteckung Ihres Sexualpartners ist die Anwendung von Kondomen sinnvoll. HPV- Test und PAP- Abstrich Der HPV-Test ersetzt keinesfalls einen sorgfältigen Krebsvorsorge-Abstrich, da ein kleiner Teil der Fälle von Gebärmutterhalskrebs auch ohne Virusnachweis entsteht und anderseits der alleinige Nachweis von HPV-DNS noch nicht bedeutet, dass Krebsvorstufen entstehen müssen.
Der PAP-Krebsvorsorgeabstrich weist bei korrekter Entnahme und Beurteilung zwar nicht die Viren direkt, aber die durch sie hervorgerufenen Zellveränderungen am Muttermund und Gebärmutterhals zuverlässig nach. Da zwischen
HPV-Infektion und Entstehung von Gebärmutterhalskrebs zumeist Jahre
vergehen, führe ich deshalb bei einem wiederholt auffälligen
Krebsabstrich (PAP IIID oder III) des Gebärmutterhalses den HPV-Test
zusätzlich zur weiteren diagnostischen Abklärung als Kassenleistung
durch. Ist ihr Krebsabstrich aber unauffällig, wird der HPV-Test von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und muss daher als individuelle Wunschleistung (IGEL) selbst bezahlt werden. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an: 06431-3624
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